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BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur Verteidigung eines Volkes gegen einen mit Ausrottungsabsicht vorgehenden Angreifer - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 13.06.1979 - 6 I 79
- BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79
Zu Unrecht macht die Beschwerde Abweichung vom Urteil des beschließenden Senats vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) geltend (vgl. § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).Es kommt daher nicht darauf an, daß das Verwaltungsgericht seine insoweit von der Beschwerde kritisch beleuchteten Beispielsfälle (u.a. Evakuierung der ostpreußischen Bevölkerung im Frühjahr 1945, Attentat auf Hitler, Ausbruch aus dem Warschauer Getto) möglicherweise nicht fehlerfrei nach Maßgabe der in der Entscheidung des beschließenden Senats vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - aufgestellten rechtlichen Kriterien subsumiert hat.
Der vorliegende Streitfall gibt keine Veranlassung zu einer weiteren rechtlichen Vertiefung von Einzelaspekten des in dem schon angeführten Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - eingehend behandelten Fragenkomplexes.
- BVerwG, 17.10.1979 - 6 CB 107.78
Frage der offenbaren Unbegründetheit einer Verfahrensrevision im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79
Derartige Angriffe sind aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung ungeeignet (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1979 - BVerwG 6 CB 107.78 -). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79
Dieser rechtliche Gesichtspunkt ist nach der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des beschließenden Senats auch für die rechtliche Beurteilung des Verhaltens des Wehrpflichtigen in solchen Ausnahmesituationen ausschlaggebend, in denen die Lage noch nicht notwendig in der Weise zugespitzt ist, daß nur noch über die Alternative "Du oder Ich" bzw. "Du oder die Anderen" bleibt, die für den Kriegsdienstverweigerer grundsätzlich allein eine Ausnahme von der absoluten Achtung menschlichen Lebens zu rechtfertigen vermag (vgl. auch BVerwGE 44, 313). - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord" …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79
Doch muß die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit des Betreffenden rührende Handlungsweise nach der Vorstellung des Wehrpflichtigen jene besondere seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnet (vgl. dazu auch Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 -).